Änderungen bei der Gebührenbefreiung für Kinder-Reisedokumente

Veröffentlichungsdatum08.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienInformation, Verwaltung
Eine Person hält einen österreichischen Reisepass

Wichtige Änderungen bei der Gebührenbefreiung für Reisedokumente von Kindern ab dem 1. April 2025. (Symbolbild)

Seit dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen für die Beantragung von Reisedokumenten für Kinder. Grundsätzlich haben sich die Gebühren nicht verändert und bleiben bestehen. Die bisherige Gebührenbefreiung gilt nurmehr für die erstmalige Ausstellung eines Reispasses ODER eines Personalausweises. 


Der erste Reisepass und der erste Personalausweis für ein Kind waren bisher gebührenbefreit (Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG aus Anlass der Geburt). Mit 1. April 2025 ist nun eine neue Regelung für die Ausstellung von Kinderreisedokumenten in Kraft getreten: Für Kinder unter zwei Jahren ist künftig nur noch ein Reisedokument kostenlos. Eltern können wählen, ob sie entweder einen Reisepass ODER einen Personalausweis gebührenfrei beantragen möchten. Die bisherige Möglichkeit, beide Dokumente kostenfrei ausstellen zu lassen, entfällt.

Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am 2. Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre. 

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Quelle: Land Tirol, BH Imst