
Anzeige gegen Unbekannt: Illegale Schlägerung hiebsunreifer Bäume und Müllablagerungen im Wald.
© Stadtgemeinde Imst/Markus Walch
Die illegale Schlägerung hiebsunreifer Bäume und die Müllablagerungen im Wald auf Grundparzellen der Stadtgemeinde Imst wurde zur Anzeige gebracht. Die Stadtgemeinde Imst bittet um allfällige Hinweise, die zur Ausforschung der unbekannten Täter führen. In diesem Zusammenhang darf auch nochmals an das Verbot der Ablagerung von Abfällen im Wald erinnert werden.
Vom Waldaufseher Markus Walch, zuständig für das Aufsichtsgebiet Imst Oberstadt, wurden kürzlich folgende Missstände im Nahbereich des Grillplatzes "Pflanzgarten" festgestellt:
- Am Montag, den 14. April 2025 auf der Gp. 4023/1 der Stadtgemeinde Imst eine unfachmännische gefällte Fichte mit einem Brusthöhendurchmesser von 15 Zentimetern.

- Am Montag, den 14. April 2025 auf der Gp. 4023/1 der Stadtgemeinde Imst eine unfachmännisch gefällte Fichte mit einem Brusthöhendurchmesser von ca. 12 Zentimetern.

- Am Donnerstag, den 24. April 2025 auf der Gp- 4023/3 der Stadtgemeinde Imst eine unfachmännisch Erle mit einem Brusthöhendurchmesser von ca. 30 Zentimetern.

- Am Montag, den 28. April 2025 auf der Gp. 4082/1 der Stadtgemeinde Imst im Bereich oberhalb des "Maxe Angers" - Entsorgung diverser biotischer Abfälle im Wald.

Die oben genannten Sachverhalte wurden zu Anzeige gegen Unbekannt gebracht. Die Stadtgemeinde Imst bittet um allfällige Hinweise, die zur Ausforschung der unbekannten Täter führen. Sachdienliche Hinweise möglicher Augenzeugen werden vertraulich behandelt.
Kontakt: Stadtgemeinde Imst
Ablagerungen von Abfällen im Wald als großes Ärgernis
Ablagerungen von Abfällen sorgen immer wieder für ein großes Ärgernis – sei es entlang der Straßen, Parkplätzen, Gewässer oder im Wald. Der Müll muss dann zumeist auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. Gerade der Wald als Erholungs- und Wandergebiet sollte nicht als Müllplatz angesehen werden. Zudem erfüllt der Wald auch wichtige Schutzfunktionen vor Naturgefahren.
Mit Verweis auf das geltende Forstgesetz soll daher nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass keine Abfälle (Definition gemäß des Abfallwirtschaftsgesetzes) – Müll, Gerümpel, Baumaterialien, Holzreste, Sägespäne, Rinden, Sträucher, Äste, Stauden, Laub, Rasen etc. - in den Wald transportiert und dort abgelagert werden dürfen. Durch diese meist mit Dünger versehenen Abfälle, wie Blumen, Sträucher oder Rasenschnitt, werden viele Arten von Unkraut in unseren Wald transportiert (Gefahr der Ausbreitung von Neophyten). Genannte Gewächsarten verbreiten sich dann sehr schnell im Wald und können fast nicht mehr ausgerottet werden. Auch Räumgut und Steine dürfen ebenfalls nicht in den Wald transportiert werden, da diese Ablagerungen im Laufe der Zeit eine Gefahr für die Unterlieger darstellen.
Für die Entsorgung sämtlicher Abfälle steht der Bevölkerung der Recyclinghof der Stadtgemeinde Imst zu Verfügung. Ablagerungen und illegale Entsorgen werden zur Anzeige gebracht.