
Neue Kanzelgalerie auf der B 180 Reschenstraße: Die Bauarbeiten gehen in die Endphase.
© Land Tirol/EQ-Vis
Die Bauarbeiten an der Kanzelgalerie auf der B 180 Reschenstraße befinden sich in der Endphase sowie exakt im Zeitplan. Um die verbleibenden Arbeiten sicher und planmäßig abschließen zu können, sind zwischen Pfunds und Nauders von 31. August bis 27. November 2026 jeweils von Montag bis Freitag Tagessperren erforderlich. Der Verkehr wird während dieser Zeit über die Martinsbrucker Straße, die Engadiner Straße sowie über Schweizer Staatsgebiet umgeleitet.
Die Arbeiten an der Kanzelgalerie auf der B 180 Reschenstraße zwischen Pfunds und Nauders (Bezirk Landeck) schreiten planmäßig voran und gehen in die Endphase. Für die noch ausstehenden Sicherungs-, Straßenbau- und Schüttarbeiten sind von Montag, 31. August, bis Freitag, 27. November 2026, neuerlich Tagessperren notwendig. Die Sperren gelten von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 14 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten und an den Wochenenden wird der Verkehr einspurig durch den Baustellenbereich geführt. Die Regelung erfolgt mittels Ampel beziehungsweise bei Bedarf durch Verkehrsposten.
Umfangreiche Sicherungs- und Straßenbauarbeiten
Zu den wesentlichen noch ausstehenden Maßnahmen zählt die Sicherung eines Felskopfes rund 100 Höhenmeter oberhalb des Nordportals. Die etwa sechs Wochen dauernden Arbeiten umfassen die Vernetzung und Verankerung des Felsbereichs. Parallel dazu werden auf einer Länge von rund 800 Metern Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten einschließlich der erforderlichen Asphaltierungen durchgeführt. Weitere Arbeiten betreffen den Rückbau der nördlichen Auffahrtsrampe und von Teilen der derzeitigen Umfahrungsstraße sowie Betonierarbeiten an der südlichen Stützmauer im Talbereich auf einer Länge von rund 20 Metern.
Rund 32.000 Kubikmeter Material für die Galerieüberschüttung
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Überschüttung der Galerie. Dafür werden rund 10.000 Kubikmeter Glasschaumschotter in Kombination mit bewehrter Erde eingebaut. Anschließend werden zusätzlich etwa 22.000 Kubikmeter Schüttmaterial aufgebracht. Im Jahr 2027 erfolgen noch der Restrückbau der Umfahrungsstraße sowie abschließende Arbeiten an der Überschüttung der Galerie. Für diese Arbeiten sind voraussichtlich Ampelregelungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig.
Umleitung über das Engadin
Während der Tagessperren wird der Verkehr über die B 185 Martinsbrucker Straße, die B 184 Engadiner Straße und das Schweizer Staatsgebiet umgeleitet. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist dabei die Schweizer Schwerverkehrsabgabe zu beachten. Fahrzeuge mit Anhängern über 6,5 Metern Länge sowie Busse mit einer Länge von mehr als 13 Metern dürfen die B 185 Martinsbrucker Straße nicht befahren. Für diese Fahrzeuge besteht daher keine unmittelbare Umleitungsmöglichkeit. Sie müssen das Ende der jeweiligen Tagessperre abwarten oder den Sperrbereich großräumig umfahren.
Abstimmung mit Schweizer Behörden
Auch auf der H 27 Engadiner Straße auf Schweizer Staatsgebiet wird derzeit gebaut. Der Verkehr wird dort im Baustellenbereich einspurig mittels Ampel geregelt. Die Straßenverwaltung des Landes Tirol steht deshalb in enger Abstimmung mit den zuständigen Schweizer Stellen des Tiefbauamts. Bei Bedarf sollen zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden, um den Verkehrsfluss auf der Umleitungsstrecke bestmöglich aufrechtzuerhalten.
Factbox: Sperren auf der B 180 Reschenstraße
- Zeitraum: Montag, 31. August, bis Freitag, 27. November 2026
- Sperrzeiten: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr; Freitag: 7.30 bis 14 Uhr
- Umleitung: Über die B 185 Martinsbrucker Straße, die B 184 Engadiner Straße und Schweizer Staatsgebiet
- Hinweis für den Schwerverkehr: Auf Schweizer Staatsgebiet ist für sämtliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen die Schweizer Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
- Keine direkte Umleitungsmöglichkeit für: Fahrzeuge mit Anhängern über 6,5 Metern Länge und Busse mit einer Länge von mehr als 13 Metern. Für diese Fahrzeuge gilt auf der B 185 Martinsbrucker Straße ein Fahrverbot.
Außerhalb der Sperrzeiten: Einspurige Verkehrsführung durch die Baustelle mittels Ampelregelung oder bei Bedarf durch Verkehrsposten.