Bei der 26. Sitzung des Imster Gemeinderates am 20. Mai 2025 wurde eine Erleichterung für die Innenstadtbetriebe beschlossen. In der Kramergasse sollen vier Kurzparkzonenplätze für schnelle Besorgungen ausgewiesen werden. Eine entsprechende Verordnung wird nun ausgearbeitet. Auf der Tagesordnung standen zudem die Spielplatzverordnung und diverse Bau- und Raumordnungsangelegenheiten. Die Sitzung wurde live im Internet gestreamt und ist als Video-Aufzeichnung verfügbar.
Bürgermeister Stefan Weirather leitete die Gemeinderatssitzung mit der Begrüßung ein. Es folgten diverse Punkte zum Thema Bau- und Raumordnung. Einstimmig beschlossen wurde die Anpassung der Flächenwidmung bei der Muttekopfhütte für den geplanten Umbau sowie der Bebauungsplan für den Umbau Portierhaus im Bereich Hoch-Imst 3 (Haus des Lebens). Eine Änderung des Bebauungsplans in Hoch-Imst 12 und 12a für den Zubau einer weiteren Ferienwohnung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Baulandumlegung und Nachverdichtungen
Am Bigerweg wurde bereits die Baulandumlegung Walch/Zangerle durchgeführt, wobei zwei Grundstücke an die Stadt gehen. Dies werden im heurigen Jahr noch öffentlich ausgeschrieben und vergeben. In dieser sensiblen Zone im Bereich Oberstadt in Richtung Gurgltal dürfen aber nur Einfamilienhäuser mit Satteldach errichtet werden. Dafür wurde ein Bebauungsplan über die sechs Grundstücke gelegt, der einstimmig beschlossen wurde. Ebenso einstimmig beschlossen wurde der Baulandumlegungsvertrag, der die Übernahme des Erschließungswegs ins öffentliche Gut beinhaltet.
Weitere Tagesordnungspunkte betrafen die Ermöglichung von sinnvollen Nachverdichtungen. Für die geplanten Zu- und Umbauten an bestehenden Wohnhäusern im Bereich Eibentalweg 24 und 40 sowie Emil-Leys-Straße 12 wurde jeweils die Erlassung eines Bebauungsplans einstimmig beschlossen.
Anpassung der Widmung an die derzeitige Nutzung
Im Bereich Hoch-Imst wurde einstimmig eine großflächige Anpassung der Flächenwidmung beschlossen. Das umfangreiche Thema konnte nun auf Schiene gebracht werden. Dadurch wird weiterhin eine zukunftsfite Entwicklung ermöglicht. Zudem können mit dieser Änderung künftig schnelle Maßnahmen gesetzt werden.
Für die nicht erfolgte Umsetzung des City-Coasters wäre dort die Errichtung einer Bergstation geplant gewesen. Diese Widmung ist nach wie vor auf dem Grundstück drauf. Im Zuge der Bereinigung sind auch andere Dinge mit hineingenommen wurden. Somit ist die Flächenwidmung nun wieder an die derzeitige Nutzung angepasst. Die Stadt verfügt dort über eine sehr große Parzelle, die bis zum Sonnberg erreicht. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen mussten bisher immer sehr viele Betroffene angeschrieben werden. Der Parkplatz und der Teich wurden nun herausgenommen, was zu einer gewissen Entkopplung führt.
Die Beschlüsse bei der 26. Gemeinderatssitzung wurden einstimmig gefasst.
Neue Spielplatzverordnung für Bauträger
In der 22. Sitzung wurde bereits die „Verordnung der Stadtgemeinde Imst über die Anforderungen an private Kinderspielplätze vom 29.10.2024“ vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Nach einem längeren Prozess und Diskussionen in den Ausschüssen für Familie, Senior:innen, Inklusion, Diversität und Gemeinwesenentwicklung sowie Bau- und Raumordnung wurde diese „Verordnung über die Anforderungen an private Kinderspielplätze“ erarbeitet. Mit der neuen Spielplatzverordnung gibt es künftig auch eine Planungssicherheit für die Bauträger sowie Klarheit im Bauverfahren für die städtische Bauabteilung.
Nach einer Verordnungsprüfung durch das Land hat es einige Bemängelungen geben, die nochmals im Bauausschuss behandelt wurden. Der neuerliche Beschluss im Gemeinderat erfolgte einstimmig. Mit der „Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Imst vom 20.05.2025 über nähere Bestimmungen, welche Anforderungen Kinderspielplätze von Wohnanlagen, insbesondere hinsichtlich ihrer Größe, Lage und Ausgestaltung, entsprechen müssen (Kinderspielplatzverordnung)“ wird die bisherige Verordnung vom 29. Oktober 2024 außer Kraft gesetzt.
Zwei Teilflächen werden verkauft
Im Bereich Laggersweg wurden zwei Ansuchen um Grundankäufe von zwei Teilflächen, die sich im Besitz der Stadtgemeinde Imst befinden, behandelt. Einstimmig beschlossen wurde das Trennstück 1 (255 Quadratmeter) zum Preis von 190 Euro pro Quadratmeter sowie das Trennstück 2 (25 Quadratmeter) zum Preis 100 Euro zu verkaufen. Die Ansuchen liegen schon länger vor. Der unterschiedliche Preis ergibt sich aus der Dienstbarkeit für Leitungsträger, da dort eine Wasserleitung hindurchführt.
Dem Verkauf eines Grundstücks (Hausverkauf) am Sonnberg stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu. Aufgrund der Höhe der Summe verzichtet hier die Stadtgemeinde auf die Möglichkeit der Ziehung des Vorkaufrechts. Allerdings wird nach dem Verkauf an den neuen Eigentümer das Vorkaufsrechts für die Stadt neu begründet.
Fußgängerzone bei zwei Veranstaltungen
Bei den beiden Veranstaltungen „Mini Stadt Imst“ (17./18. Juni, rund um die Sparkasse) und „Schnitzersymposium“ (25.-27. Juli, Johannesplatz/altes Feuerwehrhaus) ist in der Innenstadt mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen. Um die Sicherheit zu gewährlisten, soll an diesen Tagen jeweils von 7:00 bis 17:00 Uhr eine Fußgängerzone verordnet werden. Für die Erlassung einer entsprechenden Verordnung und die Verordnungsprüfung durch die BH Imst benötigt es im Vorfeld einen Gemeinderatsbeschluss, der jeweils einstimmig erfolgte.
Zahlreiche Punkte standen auf der Tagesordnung der 26. Gemeinderatssitzung.
Finanzlage bleibt angespannt
Im Allfälligen wurde über die aktuell herausfordernde Finanzlage der Gemeinden berichtet. Positiv hervorgehoben wurde, dass der Bund die Antragsstellung bei der Auszahlung der KIP-Mittel (Kommunales Investitionsprogramm) vereinfacht hat und die Gelder als Finanzzuweisung an die Gemeinden ausbezahlt werden. Die bisher hohen Hürden wurden ebenfalls beseitigt (die Gemeinden müssen nicht mehr Eigenmittel in gleicher Höhe einbringen). Die Stadtgemeinde Imst erhielt von 2020 bis 2024 vom Bund insgesamt 624.700 Euro für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten. 2025 und 2026 folgen noch Zahlungen in der Höhe von 255.700 Euro und 266.419 Euro. Insgesamt fließen rund 1.148.000 Euro.
Kritik gibt es am so genannten „grauen Finanzausgleich“: Viele Aufgaben im Bereich Elementarpädagogik oder Bildungsbereich wurden von Bund und Ländern den Gemeinden aufgebrummt, aber nicht entsprechend finanziell abgegolten. Hier braucht es Lösungen. Dazu sind in den letzten Jahren auch die Transferzahlungen für Gesundheit, Pflege und Soziales massiv gestiegen. Während die Einnahmen aus den Ertragsanteilen (Bundessteuern) seit 2022 faktisch gleichbleiben, sind die Ausgaben um 30 Prozent gestiegen. Auch die angespannte Wirtschaftslage verschärft die Situation zusätzlich. Der Finanzausschuss hat sich daher bereits in fünf Sitzungen mit möglichen Einsparungspotentialen beschäftigt. Zur Ausfinanzierung sind weitere Einsparungen notwendig. Künftig müssen auch in der Stadt Imst bei der Umsetzung von Projekten kleinere Brötchen gebacken werden.
Vier neue Kurzparkzonenplätze in der Kramergasse
Der Dringlichkeitsantrag des Verkehrsausschusses wurde mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung auf die Tagesordnung genommen. Für die Attraktivierung der Kramergasse soll es Erleichterungen für die dortigen Betriebe geben. Dafür werden in Absprache mit der Stadtpolizei vier Kurzparkzonenplätze für schnelle Tätigkeiten und Besorgungen (max. 30 Minuten) ausgewiesen. Diese befinden sich auf der Höhe Jaksch, im Bereich Bair-Venier, im Bereich Regensburger sowie beim Jägerhaus. Dafür soll eine entsprechende Verordnung erlassen und nach der Verordnungsprüfung durch die BH Imst im Gemeinderat beschlossen werden. Allerdings dauert das Verfahren einige Zeit und eine Umsetzung soll noch im Laufe des Sommers erfolgen.
Die Idee dazu stammt von einem langjährigen Innenstadtkaufmann und wurde im Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss besprochen. Auch die Rückmeldungen der Kaufleute waren positiv, ebenso die eines Verkehrsplaners. Aufgrund der Einbahnregelung ist die Ausweisung dieser vier Kurzparkzonenplätze möglich. Zudem wird dadurch auch ein Wildwuchs beim Parken verhindert und die Überwachung verbessert. Der Gemeinderat votierte einstimmig mit einem Grundsatzbeschluss für die Umsetzung.
Die Sitzung des Imster Gemeinderates wurde im Internet live gestreamt und ist als Videoaufzeichnung abrufbar.
Kurze Zusammenfassung der 26. Gemeinderatssitzung:
🅿️ Verkehr und Innenstadtentwicklung
- Vier neue Kurzparkzonenplätze in der Kramergasse für schnelle Besorgungen (max. 30 Minuten).
- Umsetzung soll im Sommer erfolgen, nach Verordnungserlass.
🏗️ Bau- und Raumordnung
- Flächenwidmung Muttekopfhütte und Bebauungsplan Portierhaus (Haus des Lebens) einstimmig beschlossen.
- Zubau einer Ferienwohnung in Hoch-Imst 12/12a einstimmig genehmigt.
- Baulandumlegung Walch/Zangerle am Bigerweg abgeschlossen, Bebauungsplan für Einfamilienhäuser mit Satteldach beschlossen.
- Nachverdichtungen in Eibentalweg und Emil-Leys-Straße durch neue Bebauungspläne ermöglicht.
🏞️ Widmungsanpassung Hoch-Imst
- Großflächige Anpassung an aktuelle Nutzung beschlossen.
- Alte Widmungen (z. B. City-Coaster) bereinigt, Parkplatz und Teich entkoppelt.
🧒 Neue Spielplatzverordnung
- Neue Verordnung vom 22. Mai 2025 ersetzt die alte vom 29. Oktober 2024.
- Planungssicherheit für Bauträger, Klarheit für Bauabteilung.
- Nach Prüfung durch das Land überarbeitet und erneut einstimmig beschlossen.
🏘️ Grundstücksverkäufe
- Zwei Teilflächen am Laggersweg verkauft: 255 m² zu 190 €/m² bzw. 25 m² zu 100 €/m² (wegen Wasserleitung)
- Grundstücksverkauf am Sonnberg genehmigt, Vorkaufsrecht wird neu begründet.
🚶 Fußgängerzonen bei Veranstaltungen
- Für „Mini Stadt Imst“ (17./18. Juni) und „Schnitzersymposium“ (25.–27. Juli) wird jeweils von 7:00–17:00 Uhr eine Fußgängerzone eingerichtet.
💰 Finanzlage
- Finanzlage bleibt angespannt.
- Vereinfachte Auszahlung der KIP-Mittel durch den Bund (insgesamt rund 1,15 Mio. € von 2020–2026).
- Kritik am „grauen Finanzausgleich“: steigende Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung.
- Ausgaben seit 2022 um 30 % gestiegen, Einnahmen stagnieren.
- Weitere Einsparungen notwendig, kleinere Projekte künftig wahrscheinlicher.