Erschließungsbeitrag

Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschliessungsabgabengesetz

Der Beitragssatz für den Erschließungsbeitrag gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz beträgt 3,056 % des Erschließungskostenfaktors. Laut Verordnung der Tiroler Landesregierung 11.04.2023, LGBl. Nr. 35/2023, wurde der
Erschließungsfaktor für Imst mit € 228,- festgesetzt.

Das sind pro m² Bauplatzanteil 150 v. H. d. Einheitssatzes (= € 10,45) u. pro m³ Baumassenanteil 70 v. H. d. Einheitssatzes (= € 4,88).

Zuschüsse (GR v. 27.11.2018):
Wohnbauten in Häusern mit 1 - 2 Wohnungen: Ab 12. Juli 1994 werden folgende Zuschüsse gewährt:
bis max. 150 m² Wohnfläche je m² Wohnfläche € 9,50, max. jedoch 50 % des Erschließungsbeitrages. Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 150 m² ist, werden nicht gefördert.


Ausgleichsabgaben 
für nachgesehene Stellplätze gem. § 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 

  • je Befreiung für Abstellmöglichkeit (Stellplatz), 20-fache, € 4.50,00
  • je Befreiung für Parksdecks oder Garagen, 60-fache, € 13 680,00