Förderung Photovoltaik

Der Gemeinderat hat die Verlängerung der Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen beschlossen.

Richtlinien:

  1. Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.
  2. Die Förderhöhe beträgt € 40,-- pro kWp.
          Gefördert werden: Bei Gebäuden mit 1 – 2 Wohnungen
           max. 5 kWp je Wohnung, bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung.
          Gefördert werden: Bei Gebäuden mit 1 – 2 Firmen
           max. 5 kWp je Firma, bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma.
  3. Die Förderung ist bei der Stadtgemeinde Imst zu beantragen. An Unterlagen sind vorzulegen:
  4. Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak (kWp).
  5. Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage.
  6. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.
  7. Die Förderungsaktion gilt 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. Ausschlaggebend ist das Einreichdatum des Förderansuchens.
  8. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zusätzliche Förderungen:

Die Kombination der Förderaktion "Photovoltaik-Anlagen 2013" mit anderen Förderungen (z. B. Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen) ist möglich.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird seitens der Abwicklungsstelle mittels Zählpunktnummer überprüft.

Formulare