Oster-Fußgängerzone vom 17. bis 21. April in der Kramergasse

Veröffentlichungsdatum14.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienInformation, Verkehr
Verkehrseichen Fußgängerzone mit Absperung

Karwoche und Imster Ostermarkt 2025: Fußgängerzone in der Imster Innenstadt vom 17. April, 10 Uhr bis 21. April 2025, 20 Uhr.

Die Stadtgemeinde Imst verordnet auf Grund des starken Besucheraufkommens in der Innenstadt anlässlich der Karwoche sowie des Imster Ostermarktes von Gründonnerstag, 17. April, von 10 Uhr bis Ostermontag, 21. April 2025, 20 Uhr in der Kramergasse bzw. am Johannesplatz eine Fußgängerzone. 


Vom Johannesplatz (Stadtwerke) bis zur Kreuzung Floriangasse - Am Lain wird von Gründonnerstag, 17. April, von 10:00 Uhr bis Ostermontag, 21. April 2025, 20:00 Uhr eine Fußgängerzone verordnet. Davon ausgenommen sind Zufahrt Anrainer Rosengartlweg, Parkplatz Würtemberger Haus und Fahrzeuge des Veranstalters (Imster Ostermarkt) von der Dr.-Carl-Pfeffenberger-Straße kommend sowie Fahrräder von der Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße und der Pfarrgasse kommend

Der Verkehr aus Richtung Oberstadt/Pfarrgasse wird über das Schafgassele in die Franz-Xaver-Renn-Straße abgeleitet. Kreuzung Kramergasse - Floriangasse: Der Verkehr wird aus der Floriangasse über die Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße abgeleitet. Der Verkehr aus aus Richtung Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße wird über die Schustergasse abgeleitet. 

Einbahnregelung bleibt aufrecht

Während der Gültigkeit der Verordnung der Fußgängerzone bleibt die Einbahnregelung aufrecht!

Imster Ostermarkt rund um die Johanneskirche

Am Gründonnerstag, 17. April und Karfreitag, 18. April findet rund um die Johanneskirche von 10 bis 17 Uhr wieder der traditionelle Imster Ostermarkt statt. Alle Infos unter finden Sie HIER.

Menschen, die auf einer Straße gehenFußgängerzone verordnet: Aufgrund der Karwoche sowie des Imster Ostermarktes wird ein starkes Besucheraufkommen in der Imster Innenstadt erwartet. (Foto aus dem Jahr 2024)


Quelle: Stadtgemeinde Imst