Die Benützung des Eislaufplatzes geschieht auf eigene Gefahr der Besucher. Das betreten des Eislaufplatzes ist nur mit den Schlittschuhen gestattet. Das Eishockey-Spielen ist während des Publikumlaufs nicht gestattet. Bei Benützung durch Schulen haftet die Lehrperson . Das Betreten des Areals rund um den Eislaufplatz mit Schlittschuhen ist verboten. Den Anordnungen des Platzwartes ist folge zu leisten. Die Anlage ist sauber zu halten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Platzwartes ist dieser berechtigt den Betreffenden aus der Anlage zu verweisen.