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  1. Das Betreten des Bades ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet
  2. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Schwimmbad besuchen
  3. Das Aus- und Umziehen ist nur in den hiefür vorgesehenen Umkleideräumen gestattet
  4. Vor Benützung des Schwimmbeckens sind die Duschen zu benützen. Der Zugang zu den Schwimmbecken hat ausschließlich über die vorgesehenen Durchschreitbecken zu erfolgen
  5. Die ganze Badeanlage ist rein zu halten
  6. Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Betrunkenen ist der Zutritt verboten
  7. Die Benützung der Toilettenanlagen ist Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet
  8. Nichtschwimmer, auch mit Schwimmbehelfen, dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benützen
  9. Im Schwimmerbecken darf nur von dem dafür freigegebenen Beckenrand bzw. von den dortigen Sprungsockeln aus gesprungen werden
  10. Bei Benützung der Wasserrutsche sind die ersichtlichgemachten Anweisungen zu befolgen
  11. Jede Art der Belästigung der Badegäste ist untersagt
  12. Hunde dürfen nicht in das Schwimmbad mitgenommen werden
  13. Den Anordnungen des Bäderpersonals ist Folge zu leisten
  14. Die Benutzung des Bades, seiner Einrichtungen und Geräte geschieht aufeigene Gefahr der Besucher. Für Personen- und Sachschäden haftet die Stadtgemeinde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personals
  15. Für Geld und Wertgegenstände (Uhren, Fotoaparate, Schmucksachen usw. wird jede Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt für den Verlust von Kleidungsstücken, die nicht in der Garderobe aufbewahrt werden
  16. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Bademeisters ist dieser berechtigt, den betreffenden Badegast aus dem Schwimmbad zu verweisen