|
|
|
- Das Betreten
des Bades ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet
- Kinder
unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Schwimmbad
besuchen
- Das Aus-
und Umziehen ist nur in den hiefür vorgesehenen Umkleideräumen gestattet
- Vor Benützung
des Schwimmbeckens sind die Duschen zu benützen. Der Zugang zu den
Schwimmbecken hat ausschließlich über die vorgesehenen Durchschreitbecken
zu erfolgen
- Die ganze
Badeanlage ist rein zu halten
- Personen
mit ansteckenden Krankheiten sowie Betrunkenen ist der Zutritt verboten
- Die Benützung
der Toilettenanlagen ist Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener
gestattet
- Nichtschwimmer,
auch mit Schwimmbehelfen, dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benützen
- Im Schwimmerbecken
darf nur von dem dafür freigegebenen Beckenrand bzw. von den dortigen
Sprungsockeln aus gesprungen werden
- Bei Benützung
der Wasserrutsche sind die ersichtlichgemachten Anweisungen zu befolgen
- Jede Art
der Belästigung der Badegäste ist untersagt
- Hunde
dürfen nicht in das Schwimmbad mitgenommen werden
- Den Anordnungen
des Bäderpersonals ist Folge zu leisten
- Die Benutzung
des Bades, seiner Einrichtungen und Geräte geschieht aufeigene Gefahr
der Besucher. Für Personen- und Sachschäden haftet die Stadtgemeinde
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personals
- Für Geld
und Wertgegenstände (Uhren, Fotoaparate, Schmucksachen usw. wird jede
Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt für den Verlust von Kleidungsstücken,
die nicht in der Garderobe aufbewahrt werden
- Bei Nichtbefolgung
der Anweisungen des Bademeisters ist dieser berechtigt, den betreffenden
Badegast aus dem Schwimmbad zu verweisen
|
|
|
|